Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedienungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma SLC-Tuning bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma SLC-Tuning eine Bestellung des Käufers elektronisch (E-Mail) oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. SLC-tuning behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma SLC-tuning zumutbar sind.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Firma SLC-Tuning zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Firma SLC-tuning zur Preisanpassung.

4. Liefer- und Leistungszeit

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma SLC-tuning. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma SLC-tuning nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Vertragsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma SLC-tuning ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma SLC-tuning zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma SLC-tuning nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma SLC-tuning zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschuss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma SLC-tuning verlassen hat. Die Firma SLC-tuning versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Firma SLC-tuning trägt der Versender das Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma SLC-tuning, sowie die gesamten Transport bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma SLC-Tuning, sowie die gesamten Transportkosten.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, Bar-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, sowie nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslaufenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstrittig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma SLC-Tuning zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma SLC-Tuning gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma SLC-Tuning andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma SLC-Tuning weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleitungen zu verlangen. Der Firma SLC-Tuning steht das Recht zu, den im Verzug geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma SLC-Tuning berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma SLC-Tuning ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

7. Gewährleistung und Umtauschrecht.

SLC-Tuning bietet den Kunden ein 14 tägiges Rückgaberecht bei Vorlage eines ersichtlichen Grundes und der Voraussetzung, dass keinerlei Änderungen an Hard oder Software vorgenommen wurden in diesem Zeitraum.

Unser Unternehmen steht ihnen jederzeit bei Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Bei Fremdeingriff in die von uns durchgeführten Leistungen verfallen automatisch alle Gewährleistung und Umtauschrechte des Kunden.

Bei weiteren Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

8. Fahrzeugtuning

Sollte ein Fahrzeugtuning an einem Fahrzeug vorgenommen oder eingebaut werden, so weisen wir ausdrücklich darauf hin, das der Eigentümer des Fahrzeuges dafür Sorge zu tragen hat, das die Veränderung unverzüglich beim TÜV oder einer ähnlich befähigten Institution dieses im Fahrzeugbrief einzutragen hat, da ansonsten die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist. Ohne einen TÜV-Gutachten ist getunte Fahrzeug nur für bestimmte Rennstrecke ? nicht für einen normalen Straßenverkehr zugelassen.

9. Haftungsausschluss

Die Firma SLC-Tuning haftet nicht für Schäden, die am / im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerungen bzw. Chiptuning auftreten. Es besteht die Möglichkeit gegen Zahlung eines Aufpreises, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste eine eigenständige und unabhängige Zusatzversicherung über unseren Versicherungspartner abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen können auf Verlangen eingesehen werden und liegen bei uns aus.

Die Firma SLC-Tuning übernimmt keine Haftung für Schäden die am und im Fahrzeug bei/durch Prüfstandsmessungen / Prüfstandsfahrten auftreten können!! Jeder Kunde stellt die Firma SLC-Tuning von sämtlichen Ansprüchen in dieser Hinsicht frei.

10. Zusätzlicher Hinweis

Der Bundesgerichtshof entschied: Wer seinen Tacho manipuliert macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnung schuldig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 StR 654/79) entschieden. Denn: ?Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von Paragraph 268 Strafgesetzbuch?. Aber: Wer den Tachostand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ganz abgesehen davon, darf der betrogene Käufer dem Verkäufer das Auto wieder vor die Tür stellen und den Kaufpreis zurückfordern. Zitat: Rechtsanwalt: Rolf-Peter Rocke.

11. Datenschutz

Die Firma SLC-Tuning ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

12. Verpackungsverordnung

Seit dem 01. 01. 2009 ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft, die besagt, dass Verpackungsmaterialien recycelt werden können. Wir verwenden nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien aus Kartonagen und Altpapier. Trotzdem schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie Verpackungsmaterialien per Post, zu unseren Lasten an uns zurück senden können, was wir Ihnen hiermit auch ausdrücklich anbieten. Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie, als Verbraucher haben natürlich weiterhin die Möglichkeit unsere Verpackungen in die Altpapiersammlung zu geben, wobei auch Kartonagen zusammen mit Altpapier kein Problem darstellen. Auch Reste von Etiketten, Klebebändern, etc. beeinträchtigen den Recycling-Ablauf durch geringen Folienanteil nicht. Folienverpackungen können auch weiterhin mit dem gelben Sack entsorgt werden, soweit die Hersteller diese für das duale System gekennzeichnet haben – grüner Punkt, etc.

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